Organisatorisches

Terminvereinbarung

Termine werden von Montag bis Freitag vergeben.

Abendtermine werden bevorzugt an berufstätige KlientInnen vergeben.

Termine können via Telefon, Email oder Kontaktformular vereinbart werden.

Günstige Telefonzeiten sind vormittags ab 07.30 bis 09.00 Uhr.

 

Honorar

Pro Einheit (50 min) werden 80 € verrechnet.

Bei Terminen mit mehr als einer Person (Paare,  Familien) dauern Einheiten mindestens 100 min.

Erstgespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, dauern ca. eine halbe Stunde und werden nicht verrechnet.

Personen mit vorübergehend oder dauerhaft begrenzten finanziellen Mitteln können mit mir einen Sozialtarif aushandeln.

 

Terminabsage

Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab.

Rechtzeitig bedeutet bis zum Vorabend.

Es reicht dafür eine SMS.

Ausgenommen von dieser Regel sind plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheiten, Unfälle,…).

Bei einer verspäteten Absage wird der Termin verrechnet.

 

Kostenzuschuss

(Grundsätzliche Vorgangsweise zur Erlangung eines Kostenzuschusses)

Ärztliche Bestätigung

Eine Leistungspflicht der Krankenkasse ist dann gegeben, wenn eine psychische Störung vorliegt, die als Krankheit anzusehen ist. Für Beratungen, Selbsterfahrung und dergleichen werden von der Krankenkasse keine Kosten übernommen.

Um den Kostenzuschusses zu erlangen, muss spätestens vor Beginn der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Die ärztliche Untersuchung soll sicherstellen, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind. Der Klient / die Klientin bringt die ärztliche Bestätigung in die zweite Therapiestunde mit.

Bewilligungsfreie Therapiestunden

Der Klient besucht 10 bewilligungsfreie Therapiestunden und bezahlt dafür direkt in der Therapiestunde oder überweist den Betrag auf mein Konto, je nach Vereinbarung.

Die bezahlte Rechnung wird an die Krankenkasse geschickt, welche den Zuschuss auf das Konto des Klienten überweist.

Bewilligungspflichtige Therapiestunden

Möchte der Klient mehr als 10 Stunden Psychotherapie in Anspruch nehmen, bekommt er von mir einen ausgefüllten Bewilligungsantrag für insgesamt 60 Stunden Psychotherapie, das heißt für weitere 50 Stunden.

Vor der 61. Sitzung ist bei Bedarf ein weiterer Bewilligungsantrag einzureichen mit Begründung der Notwendigkeit von weiteren Sitzungen.

 

Höhe des Zuschusses

Ist unterschiedlich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.